Nach einem Erstgespräch haben wir beide eine Entscheidungsgrundlage dafür, ob wir die gemeinsame Arbeit beginnen wollen, können die Erwartungen und die Zielsetzung unserer Zusammenarbeit klären und die Rahmenbedingungen wie Honorar und Zahlungsmodalitäten vereinbaren. Die Höhe des Honorars ist weitgehend von der Art der zu erbringenden Leistung abhängig. Sofern eine krankheitswertige Diagnose vorliegt, besteht auch die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen. Derzeit erstattet Ihnen die Wiener Gebietskrankenkasse bis zu € 46 pro Stunde zurück. |