Nach einem Erstgespräch haben wir beide eine Entscheidungsgrundlage dafür, ob wir die gemeinsame Arbeit beginnen wollen, können die Erwartungen und die Zielsetzung unserer Zusammenarbeit klären und die Rahmenbedingungen wie Honorar und Zahlungsmodalitäten vereinbaren.
Die Höhe des Honorars ist weitgehend von der Art der zu erbringenden Leistung abhängig.

Sofern eine krankheitswertige Diagnose vorliegt, besteht auch die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung durch die
Krankenkassen. Derzeit erstattet Ihnen die
Wiener Gebietskrankenkasse bis zu € 46 pro Stunde zurück.

Ich berate Sie auch gerne, wie hoch eine Kostenrückerstattung durch die
Krankenkassen in Ihrem speziellen Fall ist und bin Ihnen bei der administrativen Organisation behilflich.

Sollten Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren wollen, zögern Sie nicht,
Kontakt aufzunehmen.