Die Bezeichnung "Wahlarzt" (oder auch Privatarzt) leitet sich aus dem gesetzlich verankerten Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.

Wie komme ich zum Wahlarzt?
 

Sie können grundsätzlich auf eigene Initiative jeden Arzt ihres Vertrauens aufsuchen, egal, ob er einen Vertrag mit ihrer Krankenkasse hat oder nicht.
Eine Überweisung von ihrem praktischen Arzt zu einem Wahlarzt ist nicht erforderlich.

Was bieten Wahlärzte?
  Flexible Ordinationszeiten
  Keine oder nur geringe Wartezeiten
  Er kann sich mehr Zeit für Sie und Ihre gesundheitlichen Probleme nehmen
  Zeitersparnis für Sie (insbesondere bei administrativen Tätigkeiten)
  Manche Leistungen, die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind
Kann mir mein Wahlarzt ein Rezept ausstellen?
 

Ja, selbstverständlich kann Ihnen Ihr Wahlarzt wie jeder andere Arzt ein Rezept ausstellen. In den Apotheken werden diese Rezepte wie Kassenrezepte behandelt. Chefarztpflichtige Medikamente sind (sind genauso wie die eines Vertragsarztes) von den jeweiligen Bezirksstellen ihrer Krankenkasse zu genehmigen.

Was kostet der Wahlarzt?
 

Die Tarifgestaltung obliegt dem einzelnen Wahlarzt. Scheuen Sie Sich nicht, ihn vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Honorarnote, die vorerst von Ihnen bezahlt werden muss. Dazu verlangt die Kasse einen Nachweis in Form einer Zahlungsbestätigung (Quittung) oder des Erlagscheinabschnittes. Diese Bestätigung über die Bezahlung der ärztlichen Leistung ist gemeinsam mit der Originalhonorarnote bei der Kasse einzureichen. Den Kostenersatz erhalten Sie auf Ihr Konto überwiesen.
Der Anspruch auf Kostenersatz verfällt, wenn die Honorarnote nicht innerhalb einer bestimmten Frist (abhängig von der jeweiligen Kasse) ab Inanspruchnahme der Leistung eingereicht wird.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wie viel?
 

Bei Ihrer Krankenkasse

Die Höhe des Rückersatzes entspricht in etwa 80 % jenes Honorars, das ein Vertragsarzt für dieselben Leistungen erhält abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes.

 

Bei Ihrer Privatversicherung

Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.

Sollten Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren wollen, zögern Sie nicht,
Kontakt aufzunehmen.